Mittwoch, 23. November 2011

Amtsträger? Harte Zeiten für Ärzte!

Das seit Mai erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) könnte gravierende Auswirkungen für Mediziner haben.Wie die Ärztezeitung bereits am 17.11. online berichtet, müssen Ärzte mit empfindlichen Einschränkungen in ihrer Tätigkeit rechnen.
Angestellte Klinikärzte können sich, im Gegensatz zum niedergelassenen Arzt, die Annahme solcher Vorteile von der Chefetage „abnicken“ lassen und machen sich dadurch auch nicht strafbar.

Mittwoch, 16. November 2011

Der verraten(d)e Vertragsarzt:

Als Vertragsarzt bin ich selbstständig, so bisher die einhellige Rechtsmeinung. Im Zuge der nun kommenden neuen Denkweise im Bereich der Politik wird dies „umgeschraubt“  und man wird wahrscheinlich zu einem Amtsträger, weniger wahrscheinlich zu einem Beauftragten. Dabei ist da doch kein Unterschied, ob man einen Kassen- oder Privatpatienten behandelt.

Einen Behandlungsvertrag gibt es immer. Der Unterschied ist doch nur, dass  die Liquidationsberechtigung gegenüber dem Kassenpatienten direkt gegenüber der gesetzlichen Kasse über die KV besteht. Der Bundesmantelvertrag sollte dabei die ärztliche Therapieunabhängigkeit garantieren, die ja immer mehr hervorgehoben wird, jedenfalls in dem der Politik genehmen Bereich. Die Realität sieht anders aus, denn von der KV wird eine Diagnose und verordnungsüberzogene Überwachung gestartet nach § 106 a Abs. 1 SGB V. Zusätzlich erhält man dann noch direkt aus den Hauptquartieren unserer Kassen wohlwollende Mitteilungen, dass bestimmte Medikamente nur sehr eingeschränkt verordnet werden dürfen oder aber die Diagnosen bei einem Patienten nicht zu der Diagnose passen unter Hinweis, man werde sonst regressieren.