Dies muss man sich fragen angesichts von Rechtsbeugungen zugunsten des Mammon. Einerseits das AMNOG, wo plötzlich Medikamente, die für Indikationen nicht zugelassen sind, austauschbar werden. Wo Rabattverträge gemacht werden und die Therapiesicherheit hinten ansteht. Beispiele finden sich im deutschen Gesundheitswesen derzeit viele.
Doch das kümmert nicht, der Haftende ist der Arzt!
Beteiligt er sich aber an p4p Verträgen ist er geldgierig und vernachlässigt seine Pflichten gegenüber dem Patienten. Ist dies bei Rabattverträgen nicht auch der Fall, die den Interessen des Patienten auf verträgliche und kontinuierliche Therapie zuwider läuft? Was macht man also im neidvollen Deutschland, das dazu neigt, Leistung nicht adäquat zu honorieren? Folgt man der BGH Rechtsprechung, so hat der Patient Anspruch auf eine Therapie nach Leitlinie, therapiert man in dieser Weise, versagt man sozialrechtlich, weil das WANZ (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) mit diesem Anspruch des BGH nicht übereinander zu bringen ist.
Der Medizinhistoriker Unschuld beschreibt dies in seinem Buch „Ware Gesundheit, das Ende der klassischen Medizin“ treffend, indem er Ärzte erst als Dienstleister, dann als Handlager beschreibt.
Wo bleibt das Recht des Arztes auf Berufsfreiheit, auf normale Wertschätzung seiner Arbeit ohne Neid und ohne die Maßgabe, er habe immer nur Unrechtes im Sinn. Doch ob nun Herr Schäuble den Zugriff auf die Rechner von unbescholtenen Bürgern gestatten will, um dem Terrorismus zu begegnen, genauso wenig Vertrauen existiert in die 99.9 % der Ärzte, die sich tagtäglich um Wirtschaftlichkeit und eine gute Versorgung ihrer Patienten bemühen. Dies trotz der stillen Rationierung, die uns der Staat aufbürdet und uns zudem noch über Krankenkassen, Presse und Krankenversicherungen bedrängen lässt. Wettbewerb, Netzwerke und Innovation auch zur Kostendämpfung werden zunächst angemahnt, dann abgemahnt.
Schön zu sehen, dass es anderswo auch anders geht.
Dr.med.J.Blettenberg
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