Die Crux gerade angesichts der derzeitigen Rechtssituation ist aber, dass man als Arzt und Gesellschafter gar nicht mehr weiß, was man noch darf und was nicht. Denn aus dem Arztstatus erwächst, und dies ist nur für diesen Beruf der Fall, eine genaue Prüfung zu der ausgeübten Tätigkeit.
Die Folgen sind verheerend, denn viele der gerade gegründeten aber auch der „Alt Netze“ verlieren ihre Finanzierungsgrundlagen und verschwinden. Nur die bestehen, die schon eine funktionierende Infrastruktur besitzen und mindestens die Klasse III + erreicht haben sowie anderweitige Einnahmen auch durch Krankenkassenverträge haben. Die anderen werden Schwierigkeiten haben zu bestehen und sich zu etablieren um diesen Reifegrad zu erreichen.
Aber auch etablierte Netze werden einen erhöhten Beratungsaufwand erleben, denn eigentlich muss alles einer rechtlichen Bewertung unterzogen werden. So stellt sich die Frage inwieweit nicht die Zuweisung zu einer den Ärzten gehörenden Vertriebsgesellschaft für Sprechstundenbedarf dem Gebot des Erhaltes der freien Wirtschaft noch genügt. Dies wiederum ist der Schutzzweck im § 299 STGB.
Andererseits sollen Netzärzte zukünftig gefördert werden. Vielleicht hat die Politik erkannt, dass man für die zukünftige Versorgung, regional ohne Netzwerke nicht auskommt. Diese müssen aber funktionabel sein und ohne Geld geht dies nicht. Beschränken, sanktionieren und andererseits Struktur haben ist ein Widerspruch in sich.
Netzwerke und die, die sie gegründet haben, haben auch im neuen System ihre Chance verdient.
Dr.med.J.Blettenberg
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