Das seit Mai erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) könnte gravierende Auswirkungen für Mediziner haben. Wie die Ärztezeitung bereits am 17.11. online berichtet, müssen Ärzte mit empfindlichen Einschränkungen in ihrer Tätigkeit rechnen.
Angestellte Klinikärzte können sich, im Gegensatz zum niedergelassenen Arzt, die Annahme solcher Vorteile von der Chefetage „abnicken“ lassen und machen sich dadurch auch nicht strafbar.Egal ob das „ kleine Dankeschön“ von Patienten in Form von Geschenken, oder auch die Prämie für die Teilnahme an klinischen Studien bei Pharmafirmen könnten nach einem entsprechenden Urteil der Karlsruher Richter unter den Tatbestand der Vorteilsnahme fallen und somit als Korruption im wirtschaftlichen Verkehr gelten.
Wie soll das z. B. in der Hausarztpraxis funktionieren? Wen soll der Arzt dort fragen?
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