Samstag, 11. Februar 2012

Intensicare 2012

Totgeglaubte leben länger kann man sagen angesichts der Ereignisse in 2011. Wir haben dies zum Anlass genommen mit unseren Kooperationspartnern eine neue Form der Veranstaltung am 2. Und 3. März 2012 durchzuführen. Da sie andere Inhalte haben soll als unsere Erstveranstaltung Intensilect in Köln, die mehr global informierte, haben wir ihr einen anderen Namen gegeben.
Auch zukünftig werden deshalb Veranstaltungen von medmedias zu konkreten Problemen und Fragestellungen Intensicare heißen. 

Besondere Fragestellung aus 2011 und 2012 sind hierbei die derzeitigen rechtlichen Entwicklungen, zur anstehenden Rechtsprechung des BGH, das Versorgungsstrukturgesetz sowie die neuen Modalitäten im IV Vertragswesen.

Medmedias will sich hierbei nicht nur von der allgemein herrschenden Meinung, nur Pharmakokooperationen  zu betreuen, befreien, sondern ihre neuen Lösungswege, Entwicklungen und Projekte vorstellen. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit der Netzärzteschaft und Kooperationspartnern erfolgen.
Fragen nach der Finanzierbarkeit von Netzwerkstrukturen werden hier ebenso behandelt wie die allgemein zu erwartenden Entwicklung angesichts einer geänderten Musterberufsordnung und des Vertragsarztstatus in seiner rechtlichen Bewertung.

Samstag, 10. Dezember 2011

Cloud Computing macht auch vor dem Gesundheitssektor nicht Halt

Cloud Computing ist derzeit ein nicht aufzuhaltender Trend, welcher mittelfristig die heutige IT-Infrastruktur, auch die des deutschen Gesundheitswesens, vollständig verändern soll. Konsequenz daraus ist, dass immer mehr Software-Dienstleistungen nicht am eigenen Rechner laufen, sondern - Online-Anschluss vorausgesetzt - in vernetzten Rechenzentren. Komplizierte Anwendungen mit zahlreichen Teilnehmern werden dadurch sehr viel leichter administrierbar und besser skalierbar. Dies gilt besonders bei starker Schwankung der Nutzerzahlen, wie im Online-Bereich üblich. Insgesamt gelten Cloud-Szenarien auch als relativ kostengünstig im Vergleich zu herkömmlichen „On-Premise“ Installationen.

Mittwoch, 23. November 2011

Amtsträger? Harte Zeiten für Ärzte!

Das seit Mai erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) könnte gravierende Auswirkungen für Mediziner haben.Wie die Ärztezeitung bereits am 17.11. online berichtet, müssen Ärzte mit empfindlichen Einschränkungen in ihrer Tätigkeit rechnen.
Angestellte Klinikärzte können sich, im Gegensatz zum niedergelassenen Arzt, die Annahme solcher Vorteile von der Chefetage „abnicken“ lassen und machen sich dadurch auch nicht strafbar.

Mittwoch, 16. November 2011

Der verraten(d)e Vertragsarzt:

Als Vertragsarzt bin ich selbstständig, so bisher die einhellige Rechtsmeinung. Im Zuge der nun kommenden neuen Denkweise im Bereich der Politik wird dies „umgeschraubt“  und man wird wahrscheinlich zu einem Amtsträger, weniger wahrscheinlich zu einem Beauftragten. Dabei ist da doch kein Unterschied, ob man einen Kassen- oder Privatpatienten behandelt.

Einen Behandlungsvertrag gibt es immer. Der Unterschied ist doch nur, dass  die Liquidationsberechtigung gegenüber dem Kassenpatienten direkt gegenüber der gesetzlichen Kasse über die KV besteht. Der Bundesmantelvertrag sollte dabei die ärztliche Therapieunabhängigkeit garantieren, die ja immer mehr hervorgehoben wird, jedenfalls in dem der Politik genehmen Bereich. Die Realität sieht anders aus, denn von der KV wird eine Diagnose und verordnungsüberzogene Überwachung gestartet nach § 106 a Abs. 1 SGB V. Zusätzlich erhält man dann noch direkt aus den Hauptquartieren unserer Kassen wohlwollende Mitteilungen, dass bestimmte Medikamente nur sehr eingeschränkt verordnet werden dürfen oder aber die Diagnosen bei einem Patienten nicht zu der Diagnose passen unter Hinweis, man werde sonst regressieren.