Als Vertragsarzt bin ich selbstständig, so bisher die einhellige Rechtsmeinung. Im Zuge der nun kommenden neuen Denkweise im Bereich der Politik wird dies „umgeschraubt“ und man wird wahrscheinlich zu einem Amtsträger, weniger wahrscheinlich zu einem Beauftragten. Dabei ist da doch kein Unterschied, ob man einen Kassen- oder Privatpatienten behandelt.
Einen Behandlungsvertrag gibt es immer. Der Unterschied ist doch nur, dass die Liquidationsberechtigung gegenüber dem Kassenpatienten direkt gegenüber der gesetzlichen Kasse über die KV besteht. Der Bundesmantelvertrag sollte dabei die ärztliche Therapieunabhängigkeit garantieren, die ja immer mehr hervorgehoben wird, jedenfalls in dem der Politik genehmen Bereich. Die Realität sieht anders aus, denn von der KV wird eine Diagnose und verordnungsüberzogene Überwachung gestartet nach § 106 a Abs. 1 SGB V. Zusätzlich erhält man dann noch direkt aus den Hauptquartieren unserer Kassen wohlwollende Mitteilungen, dass bestimmte Medikamente nur sehr eingeschränkt verordnet werden dürfen oder aber die Diagnosen bei einem Patienten nicht zu der Diagnose passen unter Hinweis, man werde sonst regressieren.
Mittwoch, 16. November 2011
Montag, 31. Oktober 2011
Netzwerkwind oder Zukunft der Netzwerke in Deutschland
Vernetzung war ein Zauberwort in der Ärzteschaft, aus Stammtischen wurden Netzwerke gegründet um sich dann in Form von Gesellschaften zu professionalisieren. Neue Märkte sollten erschlossen werden, durch Zusammenschluss sollten die Einnahmedefizite in den Praxen kompensiert werden. Gewinn zu erwirtschaften ist ja auch immanenter Bestandteil einer Gesellschaftsgründung und als solcher auch im GMBH und Genossenschaftsgesetz als Gesellschaftszweck integriert.
Die Crux gerade angesichts der derzeitigen Rechtssituation ist aber, dass man als Arzt und Gesellschafter gar nicht mehr weiß, was man noch darf und was nicht. Denn aus dem Arztstatus erwächst, und dies ist nur für diesen Beruf der Fall, eine genaue Prüfung zu der ausgeübten Tätigkeit.
Dienstag, 18. Oktober 2011
Aut-idem für Rabattverträge
Seit Anfang des Jahres werden die Turbulenzen im deutschen Gesundheitswesen immer massiver. Seit Erscheinen des ersten Spiegel Artikels und den zeitlich einhergehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Thema aut-idem, wurden Massen von Rundschreiben und Veröffentlichungen bekannt, in denen das BMG, geleitet durch die Kassen auf die „korrekte“ Verwendung des (nec-) aut-idem Kreuzes verwies. „Nec-aut-idem darf nur aus medizinischen Gründen erfolgen“, hieß es dort.
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Mittwoch, 12. Oktober 2011
Quo vadis, eGK?
„Gut Ding will Weile haben“ – sagt der Volksmund. Übertragen auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) müsste diese angesichts des Zeitbedarfs ein geradezu beispielloser Erfolg werden. Gesetzlich 2002 beschlossen und ursprünglich für 1. Januar 2006 vorgesehen, geht die Einführung nun, knapp 10 Jahre nach Beginn der Initiative, voran. Bis 30. September konnten Ärzte Anträge auf Finanzierungsbeihilfen für eGK-Lesegeräte in der eigenen Praxis stellen. Mit deren Installation wird ein Teil der benötigten technischen Infrastruktur geschaffen.
Quelle:wikimedia.org
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