Dienstag, 6. September 2011

Zweitstudium neben der Medizin?

Was passiert da eigentlich in Deutschland? Allerorts sind die vormals freiberuflichen Ärzte  nun strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Tatbestände wie Bestechung, Untreue, Betrug und Korruption sind bei den Staatsanwälten leicht festgestellt und Ermittlungen eingeleitet.

Wenn man Jura studiert lernt man, dass rückwirkend keine Haftung erfolgen kann, dass es Vertrauensschutz gibt und es eine Konstanz der Rechtsordnung geben muss.
Heute heißt es, es gibt kein Recht im Unrecht und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Daraus folgt das, was wir derzeit erleben. Strafverfahren allerorts gegen die Ärzte von Genossenschaften sowie gegen Ärzte, die Beraterverträge mit der Pharmaindustrie geschlossen haben. Alles Verfahren, die seit Jahrzehnten so geübt wurden und Ihre Rechtfertigung in der Freiberuflichkeit des selbstständigen Arztes fanden.
 

Nun erfolgt unsere Kriminalisierung, grausam und existenzvernichtend in ihrer möglichen Ausprägung. Freiheitsrechte werden beschnitten, der Arzt ist in seiner Therapiefreiheit nicht mehr dem Gewissen und seiner primären Verpflichtung (dem Patienten) zugeordnet. Er ist ein Sparer geworden und deprofessionalisiert und entmündigt wie Prof. Unschuld es jüngst formulierte.
Dies impliziert ein Umdenken, jedenfalls von den bisher freiberuflichen Ärzten.  Doch wie soll man sich verhalten? Der normalgebildete Arzt kennt sich mit juristischen Findigkeiten schlichtweg nicht aus. Woher soll er auch sein Wissen beziehen, wenn selbst hochgradig gebildete Juristen in der Erkennung der derzeitigen Problematik versagt haben.

Was bleibt dann angesicht der immer weiter steigenden Auflagen in Hinblick auf Aufklärung, Haftung für Behandlungsfehler, Kooperationen in Ärztegesellschaften und auch bei Kooperationen im Allgemeinen und im Besonderen mit der Pharmaindustrie. Hier wird es notwendig sein, wenn man sich nicht einen „Hausjuristen“ leisten will, sich zumindestens Kenntnisse zu erwerben. Angesichts der zunehmenden Einschränkungen im Gesundheitsmarkt sollte seitens der Politik und der Schulungsindustrie darüber nachgedacht werden, Jurafachgänge  verpflichtend im Medizinstudium einzuführen und Repetitorien für Niedergelassene im Bereich Medizin und Medizinstrafrecht anzubieten.
Denn Unwissenheit schützt den Bürger Arzt nicht, schon gar nicht gegen den politischen Willen.

Dr.med. J.Blettenberg

1 Kommentar:

  1. ArztAusÜberzeugung556. September 2011 um 11:09

    "Er ist ein Sparer geworden und deprofessionalisiert und entmündigt".

    Besser kann man es nicht beschreiben. Evtl würde der Begriff "beschnitten", der weiter unten verwendet wird auch oben passen.

    Guter Eintrag, weiter so, ich lese hier immer gerne mit.

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