Dienstag, 9. August 2011

Verfassungsmässigkeit - "Konfusius" grüsst

Deutschland ist wohl eines der am meisten reguliertesten Länder auf der Welt im Gesundheitsbereich. Dabei ist kein Ende in Sicht, es wird alles noch schlimmer.

Auf dem letzten Ärztetag wurde vom ehemaligen Verfassungsgerichts Vorsitzenden gesagt, dass für die Einschränkungen der Ärzteschaft das Ende der Belastbarkeit erreicht sei. Das Zauberwort heisst hier Erhalt der Funktionalität des sozialen Gesundheitssystemes.

Doch ist dies so erhaltbar oder ist es rumlaborieren am untauglichen Objekt, 
wie dies Prof. Raffelhüschen durch die Blume angesichts der politischen 
Dogmen Bürgerversicherung oder Kopfpauschale gesagt hat? Denn das 
System ist angesichts Überalterung der Bevölkerung, medizinischer 
Innovation und Geburtenrückgang eigentlich im Leistungsumfang nicht 
mehr finanzierbar. 

Eigentlich ist es ein furchtbares Wort mit einer fürchterlichen Konsequenz, den Umbruch nach hinten zu schieben. Synonym für diese Bestrebungen sind die immer wiederkehrenden, durch das Sozialstaatswohl, gerechtfertigten Eingriffe in die Berufsfreiheit.
Provokativ kann man fragen, ob nicht alle die gleichen Pflichten zur Erfüllung dieses Zieles haben und ob es nicht auch Grenzen verfassungsrechtlicher Einschränkungen geben muss.
Schließlich werden Verfassungen gemacht, um den Einzelnen gegen den übermächtigen Staat zu schützen und zu nachhaltige Eingriffe zu verhindern. 

Krankenkassen haben in den letzten zwölf Jahren Ihre Verwaltungskosten verdoppelt, wo andere Industrieunternehmen durch den Einsatz der EDV Kosten einsparen. Ein Gutachten der BIG Krankenkasse hat im Verwaltungsbereich 1.5 Milliarden  Euro Einsparpotential gesehen.

Das „Einkommen“ der Ärzte wird aus Kostendämpfung auf 0.75% trotz Mehrarbeit und Pauschalierungen eingefroren, der Punktwert auf 3.001 Cent reduziert statt wie im EBM festgeschrieben 5 Cent, Ärzte müssen Rabattverträge bedienen ohne einen Vertrag darüber abgeschlossen zu haben u.v.m. Wäre man als Arzt nicht Freiberufler, wie dies das Bundes Sozialgericht als ständige Rechtsprechung seit 1997 festgestellt hat, obwohl man künftig plötzlich Beauftragter der KK sein wird, so würden Gewerkschaften wie die IG Metall oder IG öffentliche Dienst gegen diese Eingriffe Sturm laufen. Hier schert es keinen.

Wirtschaftlichkeit ist das eine, Gleichbehandlung das andere. So wie es seit vielen Jahren  in Deutschland mit den Rechten der Leistungserbringer vom Altenpfleger, MTA und den Ärzten gehandhabt wird, sind wir auf einem bedenklichen Weg. Wirtschaftlich ist Deutschland  sicherlich erfolgreich, das ist China aber auch.

Carpe diem !!

Dr.med.J.Blettenberg

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