Montag, 20. Juni 2011

Die Disharmonie im Rechtswesen

Vor kurzem wurde das Rechtssystem in Deutschland zum Zweitbesten weltweit gekürt. Man hat den Eindruck das kann sein.. aber nicht im deutschen Medizin und Sozialrecht.
Neben den immer wieder auftretenden Einschränkungen der Berufsfreiheit, verfassungsrechtlich genehmigt durch das überwiegende Sozialstaatswohl in immer weitere gehendem Maße, befinden sich Zivil, Sozial und Strafrecht in Disharmonie.

Nun kommt auch noch das Steuerrecht hinzu, wo seitens der Kommunen gefordert wird, die freien Berufe, wie Ärzte, sollten Gewerbesteuern bezahlen.
Wie kann es sein, fragt man sich als dummer Vertragsarzt in 20 jährigem Bewusstsein seiner Freiberuflichkeit, bestätigt konsequent durch die BSG Rechtsprechung seit 1997 , plötzlich zum Beauftragten oder gar Amtsträger im Sinne der Krankenkassen zu mutieren? Rückwirkend werden damit Sachverhalte, die nie strafrechtliche Relevanz erfahren hätten, aktuell mit verheerenden Folgen.
Wie kann es weiter sein, dass der BGH entschieden hatte, Vertragsärzte hätten unbeschadet von Konsequenzen in Form von Regressen aus dem Sozialrecht Patienten grundsätzlich nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu therapieren? Das SGB sagt notwendig und erforderlich.
Sind plötzlich Gesellschaftsbeteiligungen oder Aktienbeteiligungen an Pharmaunternehmen von Ärzten grundsätzlich „infiziert“, das heisst nicht möglich oder eingeschränkt weil man halt Arzt ist?
Man fragt sich bei alledem, wie das weiter gehen soll mit diesen sehr einseitigen Belastungen der Ärzteschaft, die sowieso schon zu viel an Einschränkungen erträgt.

Dr.med.J.Blettenberg

1 Kommentar:

  1. Schaut man sich die aktuell in der Öffentichkeit breit diskutierten Rechtsstreitigkeiten an (z.B. Euro-Zustimmung des Bundestags, Atomkraft, Stuttgart 21) drängt sich in der Tat nicht gerade der Eindruck eines besonders durchdachten Gesetzeswerks auf!

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