Montag, 10. September 2012

DAK Anschreiben: Aut-idem

Man  ist gebeutelt. Es gibt die GAMSI Daten, immer neue Quoten müssen erreicht werden um nicht in irgendeine Prüfungsmühle rein zu geraten. In diversen in Deutschland umlaufenden Anschreiben an Vertragsärzte moniert die DAK nun zum einen zu hohe Nec aut idem Quoten, andererseits zu hohe Werte für Sartane versus ACE Hemmer. Im Medikamentencheck prüft die AOK und sieht Wirtschaftlichkeitsreserven, wobei aber DDD Werte inkorrekt Anwendung finden. Siehe hierzu Artikel Isabel Kuhlen in der Medical Tribune.

Es gäbe keine Prüfungsgefahr wird immer gesagt. Die, die es aber trifft, gehen mit Pauken und Trompeten unter. Auch die derzeitige Gesetzesinitiative hat hier noch nicht zu einer Entlastung geführt, denn die Prüfungseinrichtungen prüfen und vollstrecken trotzdem lustig weiter.

Lustig ? Nicht wirklich!


Es handelt sich hierbei um Regresse Heilmittel und auch Medikamente, die bei dem derzeit üppigen Salaire jede Praxis in den Ruin treibt. Nur die objektiv durch Sonderziffern  dokumentierten Leistungen gehen meistens durch und werden dann nach Einleitung eines Prüfungsverfahrens abgezogen. Die individuell vorgebrachten und dokumentierten Praxisbesonderheiten werden einfach nicht beachtet. Dies ist fatal, denn ist der Bescheid des Beschwerdeausschusse  erst mal ergangen, so kann er zwar noch im Sozialgerichtsverfahren abgefangen werden. 

Die Klage entfaltet aber keine aufschiebende Wirkung. Dann kommt schon die Prüfung für das Nächste, dann für das übernächste Jahr und schon muss man drei Jahre lang Regresssummen von 100000,- bis 300000,- Euro und mehr „vorfinanzieren“. Denn solange dauert es, bis man vielleicht beim Sozialgericht Gerechtigkeit erfährt. Man könnte dazu auch sagen sozialkonformes Erledigen von versorgenden Schlechtpraxen via Insolvenz.


Viele Kolleginnen und Kollegen sind beunruhigt wegen der nun auch noch zugestellten krankenkassenindividuellen Wirtschaftlichkeitsbeobachtung und Anmahnung. Zum einen sei vorab darauf hingewiesen, dass der Bundesmantelvertrag eine Therapieeinmischung durch die Krankenkassen untersagt. Hier wird die ärztliche Selbstbestimmung durch das kürzlich ergangene BGH Urteil des großen Strafsenates noch gestärkt. Hierzu ein Link:



Doch trotzdem ist da die Beunruhigung wegen der DAK Schreiben, weil da eine Nec aut idem Quote festgesetzt wird. Hierzu gibt es Stellungnahmen diverser Länder KV'en:


Die Empfehlung der Kv én und von namhaften Medizinrechtlern lautet daher einfach diese Schreiben als unzulässige Beeinflussung anzusehen und wegzuwerfen. Auch muss man mal betrachten, dass das Rabattsystem, neben anderen Möglichkeiten einzusparen viele Probleme mit sich bringt. Zum einen die Haftung  zum anderen die Erhöhung der praxisindividuellen Richtgrößen. Hierzu siehe folgende Stellungnahmen:


Zusammenfassung:

  •  Es gibt keine Nec aut idem Quote ( siehe Anlagen)
  •  Diese Quoten können praxisindividuell und Kv spezifisch weit auseinanderklaffen ( siehe Gutachten   hierzu)
  •   Es gibt keine Quotenregelung zwischen ACE Hemmer und Sartanen
  •  Die Wirtschaftlichkeit in der Verordnung wird durch Richtgrößen und individuell zwischeden KV én und den Krankenkassen ausgehandelten Quoten (z.B. für Generika, DDD Werten, Mee too Präparaten) u.a. bestimmt.
             Vielmehr ist folgendes festzuhalten:
  • Die Wirtschaftlichkeit im Sinne der Richtgröße für die Praxis wird durch Rabattverträge        belastet, da die Apothekenabgabepreise für Rabattpräparate in der Regel deutlich höher liegen
  • In Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden diese erhöhten Werte nicht herausgerechnet
  • In Prüfverfahren werden die Rabatte, die an die Krankenkassen direkt ausgezahlt werden nicht berücksichtigt. Hierzu wird nur eine Pauschale in Abzug gebracht, die den tatsächlichen Einsparungen nicht annähernd gleicht
  • Die Mehrkosten für die Rabattverträge, denen man dadurch dient, dass man nicht !! das nec aut idem Kreuz setzt, werden alleinig durch die Vertragsarztpraxen getragen ( siehe Anlagen)
  • Risiken aus dem Nichtsetzen des Kreuzes haben wir Ärzte haftungsrechtlich zu tragen, gerade bei älteren Patienten kommen hier deutliche Irritationen und Doppeleinnahmen vor
Aus der Sicht des niedergelassenen Arztes macht es weder medizinisch, noch haftungsrechtlich noch betriebswirtschaftlich Sinn, diese Verträge mit den pharmazeutischen Unternehmen zu unterstützen. Man  müsste und dürfte eigentlich keine Verordnung durchführen im Sinne der Therapiesicherheit der Patienten und im Sinne des Budgets und des damit verbundenen Arbeitsaufwandes.

Trotzdem ermöglicht man den Krankenkassen erhebliche Einnahmen, um die Sparbemühungen und die Finanzierbarkeit des Systems zu erhalten. Andererseits krass im Gegensatz hierzu steht die Erhöhung der Bezüge der Krankenkassen Geschäftsführer  von 18 %  bis 26% innerhalb eines Jahres.

Dr.med. J.Blettenberg


1 Kommentar:

  1. Traurig aber wahr, aber wir sehen ja derzeit wie die Kassen mit uns umgehen.

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