Freitag, 4. Januar 2013

Entwicklung des medmedias-Verordnungsindex

Bereits im Frühjahr 2012 wurde eine Studie von Prof. Dr. Sven Keller im Ärzteblatt veröffentlicht, die sich mit dem Thema Arztnetze und IV-Verträge beschäftigt. Interessierte Leser können die Zusammenfassung hier nachlesen. Alternativ können Sie eine ausführlichere Fassung direkt über das medmedias-Sekretariat anfordern. Wir senden Ihnen die Ergebnisse kostenfrei per E-Mail zu.

Eine weitere Publikation erfolgte kürzlich in der renommierten Fachzeitschrift "Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement" des Thieme-Verlags. Hier wurde in der aktuellen Ausgabe 5/2012 eine umfangreiche Studie von Prof. Dr. Sven Keller veröffentlicht, die als Originalarbeit eine mehrjährige Untersuchung des Verordnungsverhaltens in Arztnetzen auf Basis der medmedias-Daten darstellt. Details zur Quelle und Zusammenfassung können Sie unten stehenden Angaben entnehmen. Auf den Punkt gebracht lässt sich hier eindeutig belegen: medmedias-Netze verordnen wirtschaftlicher als der Bundesdurchschnitt sowie die Durchschnittspraxis der günstigsten KV. Eine Fortschreibung der Entwicklung im Segment der medmedias-Kooperationspartner können Sie dem unten stehenden aktuellen medmedias-Verordnungskostenindex entnehmen.

Das derzeit letzte abgeschlossene Quartal bildet in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Allerdings muss der Vergleich sich diesmal mit den GAmSi-Daten des 1. Halbjahres begnügen, da seitens der Krankenkassen noch keine aktuelleren Informationen vorliegen. Erkennbar ist allerdings bereits an den Juli-Daten einzelner KVen, dass die durchschnittlichen Verordnungskosten auch hier leicht zugelegt haben. Im für unsere Kooperation dominierenden Generika-Bereich beträgt der Bundesdurchschnittswert für den Apothekenverkaufspreis 23,77 €. Die günstigste KV Westfalen-Lippe meldet dagegen einen Mittelwert von 22,93 € (gemäß GAmSi-Daten Januar - Juni 2012; Datenstand vom 05.12.2012). Die Durchschnittskosten von Verordnungen der medmedias-Pharmapartner liegen im 3. Quartal bei lediglich 21,57 €. Die KVWL-Werte des insgesamt günstigeren 1. Halbjahres liegen also 6,3 % über denjenigen der medmedias-Kooperationen. Der Bundesdurchschnitt liegt somit sogar 10,2% darüber (siehe Abbildung 1).


Abbildung 1: Vergleich medmedias-Verordnungskosten Quartal III/2012 zu GAmSi-Daten 1. Halbjahr
(Stand: 10.12.2012)

Betrachtet man die zeitliche Entwicklung seit Veröffentlichung unseres ersten Verordnungskostenindex im 1. Quartal 2011, so zeigt sich zwar durchaus ein nennenswerter Anstieg der durchschnittlichen Verordnungskosten auch bei den medmedias-Partnern. Die entsprechenden Vergleichswerte von KVWL und Bund bewegen sich aber in der jeweiligen Periode mit nur geringen Schwankungen in nahezu gleichem Abstand darüber (Abbildung 2).


Abbildung 2: Entwicklung der Durchschnittskosten Generika

Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass in den vergangenen 1 1/2 - 2 Jahren zahlreiche ursprünglich geschützte Präparate ihren Patentschutz verloren haben. Dabei handelt es sich teilweise um ehemals wichtige Blockbuster führender internationaler Pharmakonzerne. Namentlich sind dies vor allem die beiden Substanzklassen der Sartane sowie der Statine, die zwischenzeitlich zunehmend generisch verordnet werden. Diese haben auch als Generikum einen vergleichsweise hohen Preis, der mit relativ hohen Verordnungsmengen einhergeht. Da dieser Preis allerdings signifikant unter dem ursprünglich patentgeschützten Original liegt, haben Praxen, die frühzeitig auf ein adäquates Generikum umsteigen, die Möglichkeit bestehende Einsparpotentiale optimal zu nutzen. Da es sich hierbei auch um kritische Substanzen handelt, ist gegebenenfalls auch der in diesem Fall medizinisch wichtige Ausschluss der Substitution durch Rabattverträge zu bedenken, wenn nicht gar zwingend notwendig.

Montag, 24. September 2012

Sparzwang für alle im Gesundheitswesen und ihre Auswirkungen

Gerechtigkeit und Gleichbehandlung, die Verbriefung von Grundrechten sind wesentlicher Bestandteil  eines demokratischen Rechtssystemes. Insofern hat dieser Grundsatz selbstverständlich auch im Gesundheitswesen und in den Sparbemühungen aller Tätigen in diesem Bereich Geltung. Wenn wir  uns aber die Realität ansehen, so klafft dieser Anspruch weit von der Wirklichkeit auseinander.

Ärzte erhalten eingefroren 1.25 Prozent mehr an Gesamtvergütung von 2010 bis 2012. Die versprochene Morbiditätsanpassung wurde einkassiert. Sozialkonforme Enteignung mit genau ausgeklügeltem Sozialmobbing kann man dieses Vorgehen nennen. Wie es scheint, gibt es hier keine Parteigrenzen mehr, denn egal welche Regierung man gewählt hat, das Verhalten gegenüber uns Ärzten erscheint gleich.

Montag, 10. September 2012

DAK Anschreiben: Aut-idem

Man  ist gebeutelt. Es gibt die GAMSI Daten, immer neue Quoten müssen erreicht werden um nicht in irgendeine Prüfungsmühle rein zu geraten. In diversen in Deutschland umlaufenden Anschreiben an Vertragsärzte moniert die DAK nun zum einen zu hohe Nec aut idem Quoten, andererseits zu hohe Werte für Sartane versus ACE Hemmer. Im Medikamentencheck prüft die AOK und sieht Wirtschaftlichkeitsreserven, wobei aber DDD Werte inkorrekt Anwendung finden. Siehe hierzu Artikel Isabel Kuhlen in der Medical Tribune.

Es gäbe keine Prüfungsgefahr wird immer gesagt. Die, die es aber trifft, gehen mit Pauken und Trompeten unter. Auch die derzeitige Gesetzesinitiative hat hier noch nicht zu einer Entlastung geführt, denn die Prüfungseinrichtungen prüfen und vollstrecken trotzdem lustig weiter.

Lustig ? Nicht wirklich!

Freitag, 22. Juni 2012

Aufatmen der Kassenärzte: Weder Amtsträger noch Beauftragter der Krankenkassen

Heute wurde das seit langem mit Spannung erwartete Urteil des Obersten Senats des BGH zur Rechtsstellung des Arztes veröffentlicht. Seit über einem Jahr diskutierten die Richter dieses Gremiums darüber, ob Ärzte künftig Amtsträger oder doch wenigstens Beauftragte im Sinne der Krankenkassen sind.

Nachdem es lange Zeit so aussah, dass Ärzte zumindest als Beauftragte der Krankenkassen gelten würden, kommt die heute veröffentlichte gegenteilige Entscheidung für zahlreiche Beobachter dieser grundlegenden Rechtsdiskussion durchaus überraschend: Ärzte sind weiterhin weder Amtsträger noch Beauftragte. Liest man die Begründung dieser Entscheidung und deren stringente Eindeutigkeit, so überrascht eigentlich mehr, wieso eine solche Diskussion in juristischer Sicht überhaupt entstehen konnte.

Insgesamt schwelt vielmehr über der gesamten Problematik eine seitens zahlreicher Medien mit großer Publikumsreichweite immer wieder geschürte Diskussion über eine angeblich quasi durchgängige Korrumpiertheit des gesamten Gesundheitssystems. Die Berichterstattung zu diesem Thema ist aber nicht selten von mangelnder Sachlichkeit geprägt. Im einfacheren Fall beherrscht Unkenntnis die Darstellung. Nicht selten aber kennzeichnet tendenziöse Berichterstattung die Sachlage, indem wichtige Informationen für Laien einfach weggelassen und Konsequenzen für die Behandlungsqualität schlichtweg ignoriert werden. Dies gilt auch für die bereits heute veröffentlichten Kommentare zur Entscheidung des Obersten Senats.

Im Gegensatz zu den medialen „Berichterstattern“ müssen Ärzte ständig im problematischen Zielkonflikt zwischen Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität für den Patienten und möglichst günstigen Behandlungskosten im Sinne der Krankenkassen (und natürlich auch wieder der Patienten im Sinne von Sozialversicherungsbeiträgen) entscheiden. Bei einer Entscheidung für (kosten-) aufwändige Behandlungsverfahren schwingt in der Berichterstattung häufig der Vorwurf der Korruption mit. Außerdem drohen den Ärzten auch noch empfindliche Regeressforderungen seitens der Krankenkassen, wie bezeichnender Weise ein uns auch gerade heute wieder kommunizierter Fall deutlich vor Augen führt. Besonders interessant an diesem heutigen Fall ist (wie auch schon bei anderen in der Vergangenheit): die Argumentation des Regresses fundiert auf unvollständigen und schlichtweg falschen Daten, gegen die ein Arzt oft nur mühsam und aufwendig argumentieren kann. Beim Auftreten therapeutischer Probleme, deren Häufigkeit mit günstigeren Behandlungsverfahren korreliert, wird dem Arzt dagegen mangelnde Verantwortung vorgeworfen.

Die immer wieder betriebene Schwarz-Weiß-Malerei ist für die Beschreibung der Sachlage schlichtweg destruktiv. Sie hat allerdings für die Berichterstatter einen zentralen Nachteil: sie wäre für den Leser eher langweilig und damit nicht medienwirksam. Die ganz offenkundige Positionierung möglichst reißerischer Schlagzeilen ausdrücklich zu Lasten einer seriösen journalistischen Hintergrundrecherche haben wir nicht zuletzt im eigenen Fall erlebt („… Sie müssen verstehen, dass angesichts der Aktualität des Themas dazu leider die Zeit fehlt.“; Anmerkung: gemeint war die fehlende Zeit eines Spiegel-Mitarbeiters für ein mehrfach unsererseits angebotenes Interview vor Veröffentlichung). Offensichtlich war die Sorge zu groß, dass die vermutete „Skandal-Story“ von einem anderen „Enthüllungsjournalisten“ früher veröffentlicht würde. Dahinter zurück stehen musste die gebotene Selbstverständlichkeit, sich objektiv und sachlich mit einem komplexen Thema auseinanderzusetzen. Hier handelte man lieber frei nach dem unter Journalisten bisweilen selbstironisch kolportierten Motto: „Ich habe doch schon meine Meinung – stört mich bloß nicht mit den Fakten!“. Aus journalistischer Sicht wohl eher bedauerlich erwies sich die „Skandal-Story“ doch eher als Zeitungsente, da nicht einmal der vermutete Tatbestand als solcher gegeben war. Würde ein Arzt ein solches Verhalten an den Tag legen, wären die Konsequenzen für den Patienten ggf. fatal, u.U. sogar lebensbedrohlich. Auch wäre seine Approbation – zu Recht – gefährdet. 

Bei ähnlichem Fehlverhalten von Journalisten besteht dagegen eine noch viel geringere Chance, Konsequenzen und Sanktionen für Fehlleistungen zu einzufordern, als bei Ärzten. 

Die Forderung nach verantwortlicher Berichterstattung würde als versuchte „Zensur“ in allen Medien widerhallen. Lieber versteht man sich als unabhängiger Mahner für Moral und Gerechtigkeit. Deren Regeln möchte man allerdings doch lieber selbst definieren. Typisch ist daher auch heute die in der Presse dominierende Kritik an der veröffentlichten Entscheidung des Obersten Senats. Nicht über die Besonderheit des Patienten-Arzt-Verhältnisses und die Gefahr einer möglicherweise primär Kosten getriebenen Behandlung im Falle eines Amtsträgers oder Beauftragten wird in berichtet. Dabei prägt dies quasi durchgängig die Begründung der Senats - Entscheidung. Nahezu unisono fokussiert sich die Presse auf den quasi letzten Absatz der Urteils-Begründung. Danach müsste der Gesetzgeber potenziell sicher vorhandene Korruption im Gesundheitswesen anderweitig regeln. Die Senats-Entscheidung wird quasi als Freifahrtschein für Korruption dargestellt. Geflissentlich „übersehen“ werden längst existierende Regelungen z.B. im Rahmen der Musterberufsordnung, bei denen Ärzten die Approbation entzogen und damit die Tätigkeit verweigert werden kann.

medmedias verurteilt ausdrücklich die Bevorzugung von Behandlungsverfahren, wenn diese nicht medizinisch begründet werden können. Gerade unsere Pharmako­therapieprojekte in Arztnetzen zeigen deswegen, dass hohe Behandlungsqualität und niedrige Therapiekosten sich nicht ausschließen müssen. Der quartalsweise veröffentlichte medmedias-Verordnungskostenindex belegt diesen Sachverhalt bereits seit Jahren. Es wäre ausdrücklich wünschenswert, wenn auch Kostenträger dies anerkennen und diesbezüglich offen mit der Ärzteschaft kooperieren würden.

Angesichts des heutigen Urteils freuen wir uns weiterhin auf eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Zusammenarbeit mit unseren Netzen und den dazugehörigen Praxen. Dies gilt ebenso für Partner aus der Industrie zur Unterstützung von innovativen Projekten, deren Beteiligung nicht erst das AMNOG (Arzneimittelmarkt­neuordnungsgesetz) von 2011 fordert. 

Bei eventuell mittelfristig zu erwartenden Neuregelungen des Handlungsraumes ärztlicher Freiberuflichkeit bleibt zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber nicht von populistischer Medienschelte leiten lässt. Dem konnte das hohe Richter-Gremium des Obersten Senats des BGH offensichtlich widerstehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass künftige Arztgenerationen aus Angst vor nahezu unvermeidlichen Strafen ihre persönliche Berufung, anderen helfen zu wollen, hinten anstellen. Ein von Ärztemangel geprägtes Gesundheitssystem ist immerhin wieder ein Skandal-Thema, dass bereits heute en vogue ist. Fraglich ist, ob der Preis für die Rolle des Patienten, also alle Bürger, nicht dafür deutlich höher ist, als alle Hochrechnungen zur Korruption im Gesundheitswesen.


Donnerstag, 21. Juni 2012

medmedias-Durchschnittskostenindex 2011

Medmedias-Praxen verordnen im Durchschnitt günstiger, als auf Bundesebene. Dies dokumentieren wir seit einigen Quartalen regelmäßig in diesem Newsletter auf Basis der Apothekenverkaufspreise. Diesen Sachverhalt spiegelt auch eine Auswertung für das komplette Jahr 2011 im Vergleich mit den von den Spitzenverbänden der Krankenkassen veröffentlichten GAmSi-Daten wider. Die Durchschnittskosten einer Einzelverordnung liegen bundesweit bei 48,27 €. In der günstigsten KV, Westfalen Lippe, beträgt dieser Wert 41,95 €. Bei den medmedias-Praxen liegt der Gesamtdurchschnitt dagegen bei lediglich 36,70 € und damit 23,9 % unter dem Bundesdurchschnitt sowie immer noch 12.5 % unter der günstigsten KV, Westfalen Lippe.

Im Generika-Bereich liegen die Bundesdurchschnittswerte bei 23,12 €, die der KVWL bei 22,23 €. Die Durchschnittskosten der medmedias-Pharmapartner in den verschiedenen Netzen liegt dagegen bei 19,62 €. Auch hier zeigt sich eine Einsparung je Verordnung von 15,1 % gegenüber dem Bundesdurchschnitt sowie 11,7 % gegenüber der günstigsten KV.

Untenstehende Grafiken zeigen die Situation für das Jahr 2011.


Darin zeigt sich einmal mehr, dass Wirtschaftlichkeit und Qualität in medmedias-Netzen keinen Widerspruch darstellen. Vielmehr handelt es sich um ein zukunftsweisendes Konzept, das konkurrierende Ziele in einen vernünftigen Einklang zu bringen vermag

Samstag, 18. Februar 2012

Unerlaubter Datenverkauf

Der Spiegel - Online berichtete am 13.02.2012 von einem illegalen Handel mit Rezeptdaten. Dabei sollen seit Jahren Millionen von Apothekenrezeptdaten an die Pharmaindustrie verkauft worden sein. Auszüge dieser Datenbestände liegen dem in Deutschland für Datenschutz führenden Zentrum in Kiel vor. Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass diese Daten:
  • unverschlüsselt, d.h.
  • mit Patientenbezug und
  • mit Arztbezug und
  • ohne deren Wissen
weitergegeben wurden.

Grundsätzlich ist bekannt, dass verschiedene Unternehmen im Markt Daten der Apothekenrechenzentren aufkaufen, aufbereiten und weitervermitteln. Auch in anderen Branchen ist der Aufkauf von Umsatzdaten zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zwar durchaus üblich. Ein derart verantwortungsloser Umgang mit fundamentalsten Datenschutzbestimmungen sollte – auch und gerade im Zeitalter von Facebook und anderen Social Networks – sowohl Fachleute als auch Laien erschrecken.

Leider müssen allerdings auch wir bisweilen erfahren, dass uns unterstellt wird, sensible Daten zu verkaufen.
Medmedias verarbeitet grundsätzlich nur patientenanonymisierte oder -pseudonymisierte Daten von Praxen kooperierender Arztnetzstrukturen. Die Herstellung eines Bezugs zu einzelnen Patienten ist dabei grundsätzlich nicht möglich. Die Aufbereitung erfolgt ausschließlich für klar definierte Vertrags- und Controlling-Zwecke im Kontext von (Selektiv-) Verträgen auf Arztnetzebene oder zur Regressabwehr einzelner Arztpraxen.

Ein Verkauf oder die Weitergabe von arzt- oder gar patientenbezogenen Daten an unbekannte Dritte erfolgt ausdrücklich nicht.

Samstag, 11. Februar 2012

Intensicare 2012

Totgeglaubte leben länger kann man sagen angesichts der Ereignisse in 2011. Wir haben dies zum Anlass genommen mit unseren Kooperationspartnern eine neue Form der Veranstaltung am 2. Und 3. März 2012 durchzuführen. Da sie andere Inhalte haben soll als unsere Erstveranstaltung Intensilect in Köln, die mehr global informierte, haben wir ihr einen anderen Namen gegeben.
Auch zukünftig werden deshalb Veranstaltungen von medmedias zu konkreten Problemen und Fragestellungen Intensicare heißen. 

Besondere Fragestellung aus 2011 und 2012 sind hierbei die derzeitigen rechtlichen Entwicklungen, zur anstehenden Rechtsprechung des BGH, das Versorgungsstrukturgesetz sowie die neuen Modalitäten im IV Vertragswesen.

Medmedias will sich hierbei nicht nur von der allgemein herrschenden Meinung, nur Pharmakokooperationen  zu betreuen, befreien, sondern ihre neuen Lösungswege, Entwicklungen und Projekte vorstellen. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit der Netzärzteschaft und Kooperationspartnern erfolgen.
Fragen nach der Finanzierbarkeit von Netzwerkstrukturen werden hier ebenso behandelt wie die allgemein zu erwartenden Entwicklung angesichts einer geänderten Musterberufsordnung und des Vertragsarztstatus in seiner rechtlichen Bewertung.

Samstag, 10. Dezember 2011

Cloud Computing macht auch vor dem Gesundheitssektor nicht Halt

Cloud Computing ist derzeit ein nicht aufzuhaltender Trend, welcher mittelfristig die heutige IT-Infrastruktur, auch die des deutschen Gesundheitswesens, vollständig verändern soll. Konsequenz daraus ist, dass immer mehr Software-Dienstleistungen nicht am eigenen Rechner laufen, sondern - Online-Anschluss vorausgesetzt - in vernetzten Rechenzentren. Komplizierte Anwendungen mit zahlreichen Teilnehmern werden dadurch sehr viel leichter administrierbar und besser skalierbar. Dies gilt besonders bei starker Schwankung der Nutzerzahlen, wie im Online-Bereich üblich. Insgesamt gelten Cloud-Szenarien auch als relativ kostengünstig im Vergleich zu herkömmlichen „On-Premise“ Installationen.

Mittwoch, 23. November 2011

Amtsträger? Harte Zeiten für Ärzte!

Das seit Mai erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) könnte gravierende Auswirkungen für Mediziner haben.Wie die Ärztezeitung bereits am 17.11. online berichtet, müssen Ärzte mit empfindlichen Einschränkungen in ihrer Tätigkeit rechnen.
Angestellte Klinikärzte können sich, im Gegensatz zum niedergelassenen Arzt, die Annahme solcher Vorteile von der Chefetage „abnicken“ lassen und machen sich dadurch auch nicht strafbar.

Mittwoch, 16. November 2011

Der verraten(d)e Vertragsarzt:

Als Vertragsarzt bin ich selbstständig, so bisher die einhellige Rechtsmeinung. Im Zuge der nun kommenden neuen Denkweise im Bereich der Politik wird dies „umgeschraubt“  und man wird wahrscheinlich zu einem Amtsträger, weniger wahrscheinlich zu einem Beauftragten. Dabei ist da doch kein Unterschied, ob man einen Kassen- oder Privatpatienten behandelt.

Einen Behandlungsvertrag gibt es immer. Der Unterschied ist doch nur, dass  die Liquidationsberechtigung gegenüber dem Kassenpatienten direkt gegenüber der gesetzlichen Kasse über die KV besteht. Der Bundesmantelvertrag sollte dabei die ärztliche Therapieunabhängigkeit garantieren, die ja immer mehr hervorgehoben wird, jedenfalls in dem der Politik genehmen Bereich. Die Realität sieht anders aus, denn von der KV wird eine Diagnose und verordnungsüberzogene Überwachung gestartet nach § 106 a Abs. 1 SGB V. Zusätzlich erhält man dann noch direkt aus den Hauptquartieren unserer Kassen wohlwollende Mitteilungen, dass bestimmte Medikamente nur sehr eingeschränkt verordnet werden dürfen oder aber die Diagnosen bei einem Patienten nicht zu der Diagnose passen unter Hinweis, man werde sonst regressieren.


Montag, 31. Oktober 2011

Netzwerkwind oder Zukunft der Netzwerke in Deutschland

Vernetzung war ein Zauberwort in der Ärzteschaft, aus Stammtischen wurden Netzwerke gegründet um sich dann in Form von Gesellschaften zu professionalisieren. Neue Märkte sollten erschlossen werden, durch Zusammenschluss sollten die Einnahmedefizite in den Praxen kompensiert werden. Gewinn zu erwirtschaften ist ja auch immanenter Bestandteil einer Gesellschaftsgründung und als solcher auch im GMBH und Genossenschaftsgesetz als Gesellschaftszweck integriert.


Die Crux gerade angesichts der derzeitigen Rechtssituation ist aber, dass man als Arzt und Gesellschafter gar nicht mehr weiß, was man noch darf und was nicht. Denn aus dem Arztstatus erwächst, und dies ist nur für diesen Beruf der Fall, eine genaue Prüfung zu der ausgeübten Tätigkeit.

Dienstag, 18. Oktober 2011

Aut-idem für Rabattverträge


Seit Anfang des Jahres werden die Turbulenzen im deutschen Gesundheitswesen immer massiver. Seit Erscheinen des ersten Spiegel Artikels und den zeitlich einhergehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Thema aut-idem, wurden Massen von Rundschreiben und Veröffentlichungen bekannt, in denen das BMG, geleitet durch die Kassen auf die „korrekte“ Verwendung des (nec-) aut-idem Kreuzes verwies. „Nec-aut-idem darf nur aus medizinischen Gründen erfolgen“, hieß  es dort. 

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Quo vadis, eGK?

„Gut Ding will Weile haben“ – sagt der Volksmund. Übertragen auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) müsste diese angesichts des Zeitbedarfs ein geradezu beispielloser Erfolg werden. Gesetzlich 2002 beschlossen und ursprünglich für 1. Januar 2006 vorgesehen, geht die Einführung nun, knapp 10 Jahre nach Beginn der Initiative, voran. Bis 30. September konnten Ärzte Anträge auf Finanzierungsbeihilfen für eGK-Lesegeräte in der eigenen Praxis stellen. Mit deren Installation wird ein Teil der benötigten technischen Infrastruktur geschaffen. 


Quelle:wikimedia.org

Freitag, 30. September 2011

(Feld-) Daten aus der Praxis gewinnen an Bedeutung

Nutzenbewertung nach AMNOG fordert vergleichende Analysen


Bereits zum 9. Mal haben sich Gesundheitsökonomen und Vertreter von Industrie, Krankenkassen und Verbänden zum jährlichen Kongress für Versorgungsforschung  der RFH Köln getroffen.

In diesem Jahr standen bei der zweitägigen Veranstaltung im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft das Versorgungsstrukturgesetz und die Nutzenbewertung nach AMNOG auf dem Programm.

Die Message der führenden Köpfe im Bereich der Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung ist eindeutig: Für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG sind ab sofort Felddatenerhebungen und Matched Pairs Analysen unerlässlich.

Dienstag, 20. September 2011

Qualitätsmanagement

Seit der Veröffentlichung der ersten Qualitätsnormen  in den 80er- Jahren, finden Qualitätsmanagementsysteme  heutzutage eine immer größer werdende Bedeutung.

Diese QM- Systeme sind für Unternehmen jeglicher Art und Größe eines der wichtigsten Führungsinstrumente!
Ein maßgeschneidertes Qualitätsmanagementsystem bietet viele Vorteile.


Foto Ideeah Studio - Fotolia.com

Darunter zählen die
  • Kostenreduktion
  • Fehlerreduktion
  • ein besseres Image
  • nachhaltiges Qualitätsbewusstsein
  • Nachvollziehbarkeit
  • Rückverfolgbarkeit
  • Leistungssteigerung
  • höhere Transparenz
  • eindeutige Organisation und Struktur
  • sowie klare Abläufe und Prozesse

Freitag, 16. September 2011

AutIdem effizienter als Rabattverträge

Stehen die Rabattverträge der Krankenkassen auf der Kippe?
Als unschlagbares Instrument zur Kostensenkung wurden die Rabattverträge der Krankenkassen gepriesen. Zumeist von den Kassen selber. Nun werden vermehrt Stimmen laut die das widerlegen! Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe bezeichnet in einem im Internet veröffentlichten Video die Rabattverträge als intransparentes Konstrukt, welches nicht optimal zur Kosteneinsparung beiträgt. (http://www.youtube.com/watch?v=I7IQ0-NtqKs)

Wie die Zeitschrift Apotheke-Adhoc berichtet, kommt der aktuelle Arzneiverordnungsreport zu dem Schluss, dass die Krankenkassen 1,6 Milliarden hätten sparen können, wenn die Mediziner konsequent das günstigste Präparat durch den Ausschluss der Substitution (Ankreuzen von AutIdem) verordnet hätten. Dabei sind die Kosten, die jährlich durch die Rabattverträge selbst, Compliance-Probleme und Verunsicherung der Patienten zusätzlich anfallen, nicht einmal berücksichtigt.

Dienstag, 6. September 2011

Zweitstudium neben der Medizin?

Was passiert da eigentlich in Deutschland? Allerorts sind die vormals freiberuflichen Ärzte  nun strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Tatbestände wie Bestechung, Untreue, Betrug und Korruption sind bei den Staatsanwälten leicht festgestellt und Ermittlungen eingeleitet.

Wenn man Jura studiert lernt man, dass rückwirkend keine Haftung erfolgen kann, dass es Vertrauensschutz gibt und es eine Konstanz der Rechtsordnung geben muss.
Heute heißt es, es gibt kein Recht im Unrecht und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Daraus folgt das, was wir derzeit erleben. Strafverfahren allerorts gegen die Ärzte von Genossenschaften sowie gegen Ärzte, die Beraterverträge mit der Pharmaindustrie geschlossen haben. Alles Verfahren, die seit Jahrzehnten so geübt wurden und Ihre Rechtfertigung in der Freiberuflichkeit des selbstständigen Arztes fanden.
 

Donnerstag, 1. September 2011

Grünes Aut-Idem Kreuz bei großem Praxissoftware-Anbieter

Kürzlich erreichte uns ein interessanter Eintrag eines Ärzte-Forums. Darin beschreibt ein Arzt ein Problem mit seinem Praxisverwaltungssystem, das aus dem Hause eines der größten Anbieter in diesem Segment stammt.

Hier heißt es:

„Seit kurzem erscheint bei mir bei der Verordnung von z.B. Medikament XY (Anmerkung d. Verfassers: Präparat unkenntlich gemacht) ein grünes Kreuz bei aut-idem, man sieht es kaum, und beim Ausdruck ist es hellgrau. In den Einstellungen der Medikamente (F7) habe ich keine Einstellmöglichkeit gefunden, mit der man das abstellen kann. So müssen wir nach jeder Verordnung des Herstellers XY (Anmerkung d. Verfassers: Hersteller unkenntlich gemacht) das Kreuz manuell rausnehmen.“
 

Dienstag, 30. August 2011

[Nec] aut idem – Das Kreuz ist legal und notwendig

In einem im Internet veröffentlichten Rundschreiben an die Mitglieder der Ärztegenossenschaften meldet sich unter anderem die ÄG Nord zum Topthema der vergangenen Wochen zu Wort.

Die Genossenschaften wehren sich gegen die Kriminalisierung ihres Berufsstandes und die angebliche Vorteilsnahme von Ärzten, auch im Rahmen der Q-Pharm Ermittlungen.
Klares Statement: Es gibt keine Vorteilsnahme von einzelnen Ärzten!

Donnerstag, 25. August 2011

QUO VADIS … Vertragsarzt

Vertrags- oder Kassenarzt  zu sein hatte seine Klarheit .. vor langer Zeit! Nun laufe ich schon seit Langem rum und bin nicht mehr der Versorger meiner Patienten sondern der Sparfuchs für alle und halte meinen Kopf hin für  jeden und alles. Doch halt nein ... den Kopf hinzuhalten das gehört zu dem Status eines Freiberuflers. Hat jedenfalls das BSG immer so zitiert und der Arztberuf in freier Praxis war ehedem in Deutschland immer so bewertet. Tempora mutantur  nos et mutamur in illis . Wahrlich, wir haben uns geändert vom selbstbestimmten Arzt, der seinen Patienten verpflichtet ist zum ... ?